Guter Rat ist wichtig!
Unabhängige Finanzberatung wird immer wichtiger. Schon deshalb fragen sich viele Verbraucher, wo sie am besten ihr Geld anlegen. Doch ob Aktien, Lebensversicherungen oder Immobilien – das Angebot an Finanzprodukten ist undurchsichtiger denn je. Die sorgfältige Finanzplanung gewinnt so an Bedeutung – für Großverdiener wie für Normalsparer. Doch wo bekommt man sie? Viele Berater werben sich um Sie.
Unabhängig sind indes nur wenige.
Bei L&P Finanzdienstleistungen e. K. sind Sie hier auf der sicheren Seite. Unsere große Vielfalt von Produkten für Vorsorge und Vermögensbildung bietet individuelle Lösungen.
Es ist nicht unsere Aufgabe, unseren Kunden zu zeigen, wie sie noch mehr Geld ausgeben können; da kommen sie auch von alleine drauf und brauchen keine Hilfe dazu.
Zu unserem Aufgabengebiet gehört vielmehr, Ihnen zu zeigen, wie sie mit ihrer bisherigen Investition mehr Rendite erwirtschaften können, Ausgaben senken, ohne die Rendite oder Leistungen zu schmälern, ganz im Gegenteil diese werden oftmals noch verbessert.
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Die Folgen des EuGH-Urteils
Versicherungen müssen ab 2. Dezember 2012 Unisex-Tarife anbieten. Das Geschlecht ist künftig bei der Beitragskalkulation kein Risikofaktor mehr. Während Renten- und Krankenversicherungen für Frauen günstiger werden, verteuern sich Kfz-, Unfall- und Lebensversicherungen. Versicherungsprämien werden nach dem Äquivalenzprinzip kalkuliert. Die Beiträge richten sich nach bestimmten Risikofaktoren. Dazu zählen z.B. das Alter, der Beruf oder die Versicherungssumme. Nicht mehr dazu zählen darf nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das Geschlecht. Eine Versicherung muss für Frauen genauso viel kosten wie für einen Mann und andersherum, wenn die sonstigen Bedingungen identisch sind. Das bisherige Prinzip der Geschlechterunterscheidung stellt nach Ansicht der Richter eine unzulässige Diskriminierung dar. Die Versicherungsunternehmen müssen die Prämien neu kalkulieren. Weil dies jedoch nicht so ohne weiteres umzusetzen ist, räumt der EuGH den Unternehmen eine Übergangsfrist bis zum 21.12.2012 ein. Bis dahin müssen die EU-Vorschriften in nationales Recht umgewandelt worden sein. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine geschlechtsspezifischen Unterschiede mehr gemacht werden. Für jede Versicherung gilt für Neugeschäft der Unisex-Tarif.Zwar gilt bereits seit 2004 die Regelung, dass eine Diskriminierung zwischen Männern und Frauen bei Versicherungsbeiträgen verboten ist. Allerdings erlaubte eine Ausnahmeklausel die Geschlechterunterscheidung, sofern das Merkmal für den Beitrag risikoerheblich ist. Für bereits bestehende Verträge ist hingegen keine Anpassung an die Unisex-Vorschriften geplant. Gut möglich, dass es diesbezüglich noch Klagen gibt. Der Versicherungsverband hat bereits in Beispielrechnungen die Beitragsdifferenz zwischen Frauen- und Männer-Tarifen ermittelt:- Private Rentenversicherung: Frauen zahlen für die gleiche Rente zwischen 6 und 8 Prozent mehr.
- Risikolebensversicherung: Männer zahlen bis zu 44 Prozent mehr für gleiche Leistungen.
- Kfz-Versicherung: Männer müssen bis zu 25 Prozent mehr aufwenden.


