Dank Riester weniger Steuern zahlen

Bei Riester-Verträgen entfällt die Abgeltungssteuer!

Seit 2009 existiert sie, die so genannte Abgeltungssteuer. Ziel: Die Besteuerung von Kapitalerträgen mit einem festen Steuersatz. Riester-Verträge können aber mit einem ganz besonderen Trumpf im Ärmel aufwarten: Einzahlungen sind generell abgeltungssteuerfrei. Bei geringen Einzahlungen wirkt sich das zwar wenig aus; werden aber höhere Summen eingezahlt, so winken deutlich höhere Erträge. Daran ändert auch die fällige Versteuerung im Alter nichts – die bleibt nämlich relativ bescheiden.

Wer überzahlt, spart Geld

Normalerweise werden bei Riester-Verträgen Steuervorteile voll ausgeschöpft, wenn vier Prozent des Bruttoeinkommens bzw. maximal 2.100 Euro eingezahlt werden. Diese Beträge sind in jedem Fall abgeltungssteuerfrei. Die Riester-Sonderregelung aber lässt noch mehr zu: Wird überspart (also über die Höchstbeträge hinaus eingezahlt), so greift zusätzlich die so genannte 12/60-Regel: Ist der Anleger über 60 Jahre alt und läuft sein Vertrag schon länger als 12 Jahre, dann muss – bei einer Auszahlung auf einen Schlag – nur die Hälfte des Wertzuwachses versteuert werden. Dabei gilt dann jeweils der persönliche Einkommenssteuersatz.

Es geht noch besser: Verzichtet der Sparer auf Zulagen bzw. steuerliche Abzüge, so fällt sogar das gesamte eingezahlte Kapital unter die 12/60-Regel. Fondsanbieter bieten bewusst ungeförderte Riesterverträge für diese Zwecke an.

Keine Förderung, dafür noch mehr Steuern sparen

Zunehmend mehr Sparer erkennen die finanziellen Vorteile des ungeförderten Riester-Sparens. Wer die Angebote nutzt, spart 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Verkaufsgewinne, Zinsen und Dividenden von Aktienfonds. Große Anbieter wie Union Investment und DWS sind auf den fahrenden Zug aufgesprungen und bieten verstärkt solche Verträge an. Auch Spitzenverdiener werden hellhörig: Die Erträge werden im Alter mit nur knapp 24 Prozent versteuert – beim angenommenen Spitzensteuersatz, wohlgemerkt.

Alle Riester-Sparer profitieren im Übrigen vom Zinseszinseffekt: Zinsen und Dividenden fließen laufend ungehindert ins Vermögen ein. Über die Jahre summiert sich das zu einem deutlichen Vorteil gegenüber anderen Anlageformen.

Riester-Verträge punkten durch Sicherheit

Ein wichtiges Argument darf nicht außer Acht gelassen werden: Im Gegensatz zu Zielfonds besteht für Riester-Einzahlungen eine Garantie. Das ist für die private Altersvorsorge ein großer Vorteil. Wie bei jeder Geldanlage, muss die höhere Sicherheit von Riester-Anlagen allerdings mit geringeren Rendite-Erwartungen erkauft werden.

Um Risiken abzufedern, sehen die meisten Fondssparpläne zwischenzeitliche Umschichtungen vor. Während der Sparphase verlagert sich das Gewicht von Aktien hin zu sicheren Anleihen. Die Steuervorteile bei Riester-Verträgen bleiben vollständig erhalten.

Fazit: Zielfonds unterliegen der Abgeltungssteuer, die die Kapitalvermehrung abbremst. Bei Riester-Verträgen sind die Renditechancen aufgrund engerer gesetzlicher Bestimmungen zwar zunächst eingeschränkt. Dafür kann sich das Kapital aber ungehindert vermehren, weil während der Laufzeit keine Steuern anfallen. Erst im Alter wird der Wertzuwachs versteuert – jedoch nur zur Hälfte, wenn die Voraussetzungen eingehalten sind. Ungeförderte Riester-Verträge sind also für viele Sparer eine gute Alternative, die dem Finanzamt nicht zu viel Geld spendieren möchten.

Wir beraten Sie gerne! 

Keine Förderung, dafür noch mehr Steuern sparen

Zunehmend mehr Sparer erkennen die finanziellen Vorteile des ungeförderten Riester-Sparens. Wer die Angebote nutzt, spart 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Verkaufsgewinne, Zinsen und Dividenden von Aktienfonds. Große Anbieter wie Union Investment und DWS sind auf den fahrenden Zug aufgesprungen und bieten verstärkt solche Verträge an. Auch Spitzenverdiener werden hellhörig: Die Erträge werden im Alter mit nur knapp 24 Prozent versteuert – beim angenommenen Spitzensteuersatz, wohlgemerkt.

Alle Riester-Sparer profitieren im Übrigen vom Zinseszinseffekt: Zinsen und Dividenden fließen laufend ungehindert ins Vermögen ein. Über die Jahre summiert sich das zu einem deutlichen Vorteil gegenüber anderen Anlageformen.

Riester-Verträge punkten durch Sicherheit

Ein wichtiges Argument darf nicht außer Acht gelassen werden: Im Gegensatz zu Zielfonds besteht für Riester-Einzahlungen eine Garantie. Das ist für die private Altersvorsorge ein großer Vorteil. Wie bei jeder Geldanlage, muss die höhere Sicherheit von Riester-Anlagen allerdings mit geringeren Rendite-Erwartungen erkauft werden.

Um Risiken abzufedern, sehen die meisten Fondssparpläne zwischenzeitliche Umschichtungen vor. Während der Sparphase verlagert sich das Gewicht von Aktien hin zu sicheren Anleihen. Die Steuervorteile bei Riester-Verträgen bleiben vollständig erhalten.

Fazit: Zielfonds unterliegen der Abgeltungssteuer, die die Kapitalvermehrung abbremst. Bei Riester-Verträgen sind die Renditechancen aufgrund engerer gesetzlicher Bestimmungen zwar zunächst eingeschränkt. Dafür kann sich das Kapital aber ungehindert vermehren, weil während der Laufzeit keine Steuern anfallen. Erst im Alter wird der Wertzuwachs versteuert – jedoch nur zur Hälfte, wenn die Voraussetzungen eingehalten sind. Ungeförderte Riester-Verträge sind also für viele Sparer eine gute Alternative, die dem Finanzamt nicht zu viel Geld spendieren möchten.